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Wie bereits am Part­ner­kon­gress ange­kün­digt, steht demnächst die Meldung der elek­tro­ni­schen Aufzeich­nungs­sys­teme an das zustän­dige Finanzamt an. 

Für vor dem 1. Juli 2025 ange­schaffte elek­tro­ni­sche Aufzeich­nungs­sys­teme ist eine erste Mittei­lung bis zum 31. Juli 2025 zu erle­digen. Ab dem 30.06.2025 gilt die Melde­pflicht auch für alle bereits im Einsatz befind­li­chen Kassen. Dazu zählt auch das Lexware Kassen­modul, sofern dieses genutzt wird.

In der FAQ Lexware premium – Kassenmodul: Meldepflicht von Kassensystemen ab dem 01.01.2025 erfährst du, was Anwender jetzt tun müssen. In Kürze wird diese FAQ auch in allen Premium-Produkten im Bereich Kassen­modul ausge­spielt, damit die Anwender infor­miert sind.

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