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›Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness

›Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen haben den Referentenentwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes vorgelegt. Aus steuerlicher Sicht sind folgende Maßnahmen beim Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern beabsichtigt:

›Änderung § 100 EStG:

›Dynamisierung Geringverdienergrenze: 3% der BBG 

›Der Höchstbetrag des AG für Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für die Inanspruchnahme des BAV-Förderbetrags soll von 960 € auf 1200 € jährlich steigen. Die höchstmögliche Förderung des Arbeitgebers bei einem unveränderten Prozentsatz von 30% würde sich somit von 288 € jährlich auf 360 € jährlich erhöhen.

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