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Lexware hat Punkt 4.6 der Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) zugunsten seiner Kunden ange­passt. 

Was ist neu? Ab sofort besteht bei Preis­an­pas­sungen ein Sonder­kün­di­gungs­recht, unab­hängig von der prozen­tualen Höhe der Anpas­sung. Bisher galt dieses Recht nur, wenn die Preis­er­hö­hung mehr als 10 % betrug. Zu den aktualisierten AGB 

Handlungsbedarf besteht nicht, da die neuen AGB auto­ma­tisch in Kraft treten. Sollte der Änderung nicht zuge­stimmt werden, kann selbst­ver­ständ­lich vom Sonder­kün­di­gungs­recht Gebrauch gemacht werden

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